Mit dem Grundsteuerrechner der CDU-Fraktion Berlin, können sie schon heute ihre voraussichtliche Grundsteuer ab dem 1.1.2025 berechnen. Die Rechnung basiert auf den von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilten Eckpunkte. Diese entsprechen den Forderungen der CDU-Fraktion die neue Grundsteuer so zu gestalten, dass es zu keinen unverhältnismäßig hohen Belastungen für die Berlinerinnen und Berliner kommt.

Ihre Grundsteuer berechnet sich wie folgt: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz


Der Rechner ist nur für Wohngebäude. Ihren Grundsteuerwert finden sie in dem Bescheid, den sie bezüglich der Neuberechnung vom Finanzamt erhalten haben.

Haftungsausschluss: Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Berechnungen wird keine Gewähr übernommen. Die Berechnungen ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung.

Neue Grundsteuer wird nicht zur Teuersteuer

Mieter und Eigentümer werden nicht wie befürchtet belastet

Der letzte Grundsteuerbrief des Finanzamtes war für viele Mieter und Eigenheimbesitzer ein Schock. Durch das nach dem Bundeskanzler benannte Scholz-Modell hätte die Neuberechnung des Grundsteuermessbetrages die Grundsteuer ab 2025 massiv verteuert. So sollte manch einer nach dem Vorbescheid seines Finanzamts ab 2025 fünfmal mehr zahlen als bisher. Jetzt können die Betroffenen aufatmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuberechnung der Grundsteuer gefordert, auch weil es in Deutschland zwei Berechnungsmethoden gab: eine im Westen, eine im Osten, damit auch zwei Rechnungen und große Unterschiede in Berlin.

Hebesatz fast halbiert

Berlin wird jetzt den Hebesatz um fast die Hälfte senken - von 810 auf 470 Prozent. Gleichzeitig wird die sogenannte Steuermesszahl bewohnter Grundstücke angepasst. Damit sinken die Mehrbelastungen deutlich.

Die Finanzverwaltung hat berechnet: Für eine 74-Quadratmeter-Wohnung in fallen jetzt 282 Euro Grundsteuer im Jahr anstatt 486 Euro ohne Gesetzesänderung.

Der Besitzer eines Muster-Einfamilienhauses mit 120 Quadratmetern zahlt künftig nur 447 Euro jährlich. Der Vorbescheid hatte hier eine Forderung von 771 Euro vorgesehen.

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